From Ukraine to Yemen Von der Ukraine in
den Jemen Schlimmer kann Doppelmoral nicht mehr
sein
Es ist kaum zu glauben, was hier passiert. Im
Land X vertreiben Rebellen mit Gewalt den Präsidenten. Der Präsident flieht
in das große Nachbarland und bittet dort um Hilfe. Das Nachbarland lässt
seine Luftwaffe Ziele in verschiedenen Städten von Land X bombardieren,
inklusive der Hauptstadt. Zahlreiche Zivilisten kommen ums Leben. Das große
Nachbarland lässt eine Streitmacht von 150.000 Soldaten an der Grenze von
Land X aufmarschieren. Der deutsche Außenminister erklärt, er habe
„Verständnis“ für das Vorgehen des großen Nachbarlandes. Und der Sprecher des
deutschen Auswärtigen Amtes erklärt sogar, dass das Vorgehen des großen
Nachbarlandes „im Einklang mit dem Völkerrecht steht“, denn: „Es hat von der
legitimen demokratisch gewählten Regierung des Landes X in einer für sie, für
das Land und auch für den Staatspräsidenten persönlich außerordentlich
bedrohlichen Situation eine Bitte um Hilfe an die Staatengemeinschaft, auch
an das Nachbarland, gegeben. Es ist nach den Regeln des Völkerrechts legitim,
wenn auf die Bitte eines legitimen Staatsoberhauptes dann im Wege der
Nothilfe reagiert wird. Insofern haben wir ‑ jedenfalls nach dem, was
wir wissen ‑ keine Zweifel an der völkerrechtlichen Legitimität des
Vorgehens des Nachbarlandes.“ Sie fragen sich, ob Sie vielleicht in der
Ukrainekrise irgendetwas nicht mitbekommen haben? Land X: Ukraine? Präsident
und Regierung, demokratisch gewählt, Janukowitsch! Ja, das war eine „für den
Staatspräsidenten persönlich außerordentlich bedrohliche Situation“, als der
Rechte Sektor auf dem Maidan am 22. Februar 2014 einen gewaltsamen Umsturz
machte und Janukowitsch ins große Nachbarland Russland fliehen musste. Sie
haben gar nicht mitbekommen, wie die russische Luftwaffe Kiew bombardierte
und unser Auswärtiges Amt erklärte, das sei alles „im Einklang mit dem
Völkerrecht“? Würde alles für die Ukraine passen, nur: Es geht
ja auch gar nicht um die Ukraine, sondern um den Jemen. Ach so. Es geht um
den zu den Saudis geflohenen Präsidenten Hadi und die Bombenangriffe der
saudischen Luftwaffe auf Sanaa und andere Städte im Jemen. Und da ist die
direkte Einmischung der Saudis dann plötzlich „im Einklang mit dem
Völkerrecht“, die verdeckte Einmischung von Russland in der Ukraine ist es
natürlich überhaupt nicht. Das verstehen Sie nicht? That’s Doppelmoral,
stupid. Im Jemen geht es nun mal um amerikanische
geopolitische Interessen (in der Ukraine natürlich auch), nur jetzt eben
unter umgekehrten Vorzeichen. Während die USA in der Ukraine den Sturz eines
demokratisch gewählten Präsidenten selbst entscheidend mit betrieben hat,
weil er amerikanischen Interessen im Wege war, ist der „demokratisch
gewählte“ Präsident im Jemen unantastbar und bleibt auf jeden Fall Präsident,
weil er eben amerikanischen Interessen nützt. Das geopolitische Interesse der
USA: Die Rebellen sind „Schiiten“ (tatsächlich sind sie Zaiditen, und der
iranische Einfluss auf sie ist gering), es geht darum, den Einfluss des Iran
im Jemen klein zu halten. Und Deutschland als braver Vasall hängt seine Fahne
in den Wind, der aus Washington weht. Also deshalb: Wenn der demokratisch
gewählte Wenn Sie das nicht glauben: 27.3.2015 – Auswärtiges Amt Außenminister Steinmeier im Interview: „Die
demokratisch gewählte Regierung des Jemen ist von den Houthi-Rebellen aus der
Hauptstadt Sanaa vertrieben und jetzt auch in Aden angegriffen worden.
Staatspräsident Hadi hat das Nachbarland Saudi-Arabien angesichts dieser
akuten Bedrohung um Hilfe gebeten. Saudi-Arabien hat dann gestern mit
Unterstützung aus der Region Luftangriffe auf Houthi-Stellungen geflogen. Vor
diesem Hintergrund habe ich Verständnis für das saudische Vorgehen.“ http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Interviews/2015/150327-BM_Bild.html Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Dr. Martin
Schäfer: „Sie sprechen die Frage an, ob das, was die Saudis dort tun, im
Einklang mit dem Völkerrecht steht. Die Antwort aus Sicht der Bundesregierung
lautet: Ja. Es hat von der legitimen demokratisch gewählten Regierung des
Jemen in einer für sie, für das Land und auch für den Staatspräsidenten
persönlich außerordentlich bedrohlichen Situation eine Bitte um Hilfe an die
Staatengemeinschaft, auch an Saudi-Arabien, gegeben. Es ist nach den Regeln
des Völkerrechts legitim, wenn auf die Bitte eines legitimen
Staatsoberhauptes dann im Wege der Nothilfe reagiert wird. Insofern haben wir
‑ jedenfalls nach dem, was wir wissen ‑ keine Zweifel an der
völkerrechtlichen Legitimität des saudischen Vorgehens.“ http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/03/2015-03-27-regpk.html Aber es kommt noch besser. „Demokratisch gewählt“ –
das gilt zwar einigermaßen für Janukowitsch in der Ukraine, für Hadi im Jemen
gilt es ganz sicher nicht. er ein Mann des alten Regimes von Präsident Saleh
war, der das Land seit 1978 (den Norden) und 1990 (den Süden) regiert und
ausgeplündert hatte und gegen dessen Regiment sich die Jemeniten 2011 erhoben
haben. Hadi war seit 1994 Salehs Vizepräsident gewesen – und seine Einsetzung
bzw. „Wahl“ 2012 war ein von den starken Nachbarn (Golf-Kooperationsrat, in
dem die Saudis das Sagen haben) und den USA eingefädelter Deal für einen
möglichst ruhigen Machtübergang. Einen Machtübergang, der sicherstellen sollte, dass
die Zusammenarbeit des Jemen mit den USA weiterhin so funktionierte wie
bisher, ein Stichwort: Einsatz von US-Drohnen auf Ziele im Jemen im Rahmen
des Anti-Terror-Krieges; Stützpunkt Al Anad: http://en.wikipedia.org/wiki/Al_Anad_Air_Base),
und auch die Saudis ihren Einfluss in dem armen Nachbarland wahren oder
ausbauen konnten. Hadi war der einzige Kandidat, gewählt wurde er mit
99,8 % der Stimmen; solche „Wahl“ergebnisse hat man im „Westen“ doch geradezu
als Beweise für eine undemokratische Wahl angesehen, viele Grüße von Erich
Honecker), er war für zwei Jahre gewählt und hatte sein Amt am 25. Februar
2012 angetreten. Die Konferenz des Nationalen Dialogs, die eine neue
Verfassung ausarbeiten sollte, hat im Januar 2015 Hadis Amtszeit noch einmal
um ein Jahr verlängert (http://www.yementimes.com/en/1748/news/3383/NDC-extends-Hadi%27s-term-for-one-year-on-a-day-marked-by-an-assassination.htm). Ein revolutionärer Umsturz hatte ihn noch kurz vor
dem Ende seiner Amtszeit aus dem Amt verdrängt, er trat am 22. Januar 2015
unter dem wachsenden, sich in Gewalt entladenden Druck zurück. So etwas
durfte es für den „Westen“ in diesem Fall nicht geben. In der Ukraine lief es
ein Jahr zuvor genau anders herum – der Präsident wurde unter revolutionären
Umständen aus dem Amt gedrängt, oder, wenn man sich die Bilder von damals
anschaut und die Dinge beim Namen nennt, von einem bewaffneten Mob, dessen
Vormarsch den Präsidenten zur Flucht nötigte, wenn ihm sein Leben lieb war.
Ja, der „Westen“ hat diesen Umsturz selbst auf vielerlei Weise
vorangetrieben. Nun, dass der „Westen“ in Sachen Ukraine sich genau
gegenteilig positioniert als in Sachen Jemen, das ist auch anderen Leuten
aufgefallen, etwa dem Journalisten, der auf einer Pressekonferenz des
US-Außenministeriums die Ministeriumssprecherin Jen Psaki danach fragte: https://www.youtube.com/watch?v=XTOgTi417tk. Sie antwortet, relevant sei, was die jemenitische
Verfassung dazu sagt, und er solle doch die jemenitische Verfassung
anschauen. Als der Journalist nachfragt, erklärt sie, er wolle (im Hinblick
auf die Ukraine!) „in diesem Fall die Geschichte korrigieren“, und
Janukowitsch habe doch sein eigenes Land verlassen, „wir erinnern uns doch
alle daran, was hier geschehen ist“. Hadi hat sein Land nicht verlassen? Frau
Psaki hat wegen ihrer vielen dämlichen Aussagen in mehreren Ländern schon
fast Kultstatus erreicht: Es war nach Lage der Dinge klar, dass die Absetzung
von Präsident Hadi in der Tat keinen Verfassungsregeln folgte. Die zu diesem
Zeitpunkt immer noch geltende Verfassung in der letzten Fassung von 2007 sah
in Absatz 128 für die Absetzung des Präsidenten einen geregelten Ablauf vor.
Nur ein Parlamentsbeschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit und eine Verurteilung
in einem Prozess machten eine Absetzung des Präsidenten oder des
Vizepräsidenten möglich (http://www.refworld.org/cgi-bin/texis/vtx/rwmain?page=category&category=LEGAL&publisher=&type=&coi=YEM&docid=3fc4c1e94&skip=0). Die im Widerspruch zur geltenden Verfassung
stehende Verdrängung des Noch-Präsidenten Hadi aus dem Amt –– erfolgte kurz
vor dem Ende seiner verlängerten Amtszeit als Übergangspräsident. Anfang
Februar 2015 widerrief Hadi seinen Rücktritt, nur: am 24. Februar 2015 endete
seine durch die Konferenz des Nationalen Dialogs noch um ein Jahr verlängerte
Amtszeit ohnehin. Und danach gab es keine Einrichtung mehr, die ihm noch
hätte eine neue Legitimität verleihen können. Das interessierte aber zu
diesem Zeitpunkt weder Hadi, noch die Saudis, noch den „Westen“. Aber genau mit dem Rückgriff auf die jemenitische
Verfassung hat Frau Psaki überhaupt nichts erklärt, im Gegenteil. Die
Fragestellung bezog sich ja auf die Parallelen zu den Ereignissen in der
Ukraine und warum die USA sich im Fall der Ukraine genau anders herum
positionierten. Wenn die Einhaltung der Verfassung das entscheidende
Kriterium sein sollte, dann sollte das ja nicht nur hinsichtlich des Jemen,
sondern ebenso im Hinblick auf die Ukraine gelten. Und, wen sollte es wundern: Auch die Absetzung von
Präsident Janukowitsch ist nicht nach den Regeln der ukrainischen Verfassung
gemäß erfolgt. Nur dass das in diesem Fall im „Westen“ herzlich wenig
interessiert. Das Auswärtige Amt etwa tritt in seiner „Handreichung“ mit dem
schönen Titel: „Realitätscheck: Russische Behauptungen – unsere Antworten“ (http://www.heise.de/tp/artikel/44/44224/44224_1.pdf)
zum Umgang mit russischer „Propaganda“ unter Punkt 3 der Behauptung entgegen,
die Absetzung von Janukowitsch und die Einsetzung der neuen
Übergangsregierung seien ein „Staatstreich“ gewesen. Die Aussagen des
Auswärtigen Amtes suggerieren, die Absetzung sei gemäß der Verfassung erfolgt
– nur dass der vom Auswärtigen Amt beschriebene Weg der Ansetzung des
Präsidenten in der Verfassung selbst überhaupt nicht vorgesehen ist. Ausführlich beschreibt dies Andreas von Westphalen,
den wir hier zitieren wollen (http://www.hintergrund.de/201504013484/politik/welt/propaganda-statt-dialog.html,
dort auch die Anmerkungen mit den Verlinkungen): „Die Antwort des Auswärtigen Amtes kann man ein
wenig überspitzt dahingehend zusammen fassen, dass es sich nicht um einen Staatsstreich
handeln könne, weil Janukowitsch geflohen sei. Dabei wird jedoch in keiner Weise
thematisiert, dass es eine Reihe von eindeutigen Hinweisen gibt, dass
Janukowitschs Flucht alles andere als freiwillig war. […]“ Während die Lage immer mehr eskalierte, war am
21. Februar unter Vermittlung unter anderem des deutschen Außenministers Steinmeier
ein Abkommen zwischen der Regierung Janukowitsch und der Opposition
geschlossen waren, das eine Regierungsbeteiligung und einen friedlichen
Übergang mit Neuwahlen vorsah. Die radikalen Teile des Maidan waren jedoch
damit keineswegs zufrieden. Sie wandten sich gegen die gemäßigten
Oppositionsführer und gingen weiter mit Gewalt gegen Regierungsgebäude und
Polizei vor. Die Menge skandierte „Tod dem Verbrecher!“ (Janukowitsch),
Molotowcocktails wurden vorbereitet, Waffen waren aus Polizeistationen entwendet
worden. Von Westphalen weiter: „Wenige Stunden vor Janukowitschs Flucht hatten
die Sicherheitskräfte den Präsidentschaftspalast und andere Regierungsräume
verlassen. Schutzlos, mit klaren Gewaltdrohungen konfrontiert und mit
bröckelnder Unterstützung in Partei und Regierungsapparat floh Janukowitsch.
Danach stürmten Demonstranten den Präsidentschaftspalat und den Wohnsitz
Janukowitschs. Seine Mitarbeiter erklären der New York Times, dass er
keine Wahl hatte und fliehen musste.(36) Die Antwort des Auswärtigen Amtes erwähnt zwar,
dass die Situation nach der Flucht von Janukowitsch nicht in „der
ukrainischen Verfassung explizit geregelt“ war, doch ist der Tenor eindeutig,
dass bei der Absetzung Janukowitschs und der Einsetzung der
Übergangsregierung dem Recht Genüge getan worden sei. Eine Stunde, nachdem Janukowitsch sich im
Fernsehen zu Wort gemeldet und betont hatte, dass er nicht zurücktreten
werde, entschied das ukrainische Parlament am 23. Februar, also einen Tag
nach seiner Flucht, Janukowitsch als Präsidenten abzusetzen. Dies geschah mit
„mit 328 Stimmen ohne Gegenstimme“, wie das Auswärtige Amt betont. Dabei wird
aber die Information unterschlagen, dass das Abgeordnetenhaus 450 Sitze hat,
Es haben “also offenbar ein Viertel der Abgeordnete ihre Stimme gar nicht
abgegeben haben. Ein Grund dafür könnte die Präsenz von bewaffneten
Aktivisten rund um das Parlamentshaus sein.(37) Dort kam es vermutlich auch
zu Gewaltanwendung gegen Abgeordnete.(38)328 abgegebene Stimmen reichen aber
nach der ukrainischen Verfassung nicht aus, denn für ein
Amtsenthebungsverfahren werden 75 Prozent benötigt. Es stimmten aber nur
72,89 Prozent dafür.(39) Dies ist aber bei Weitem nicht das einzige
juristische Problem bei der Amtsenthebung. Die ukrainische Verfassung sieht
nur vier mögliche Gründe für eine Absetzung vor: den Rücktritt des
Präsidenten, gesundheitliche Gründe, ein Amtsenthebungsverfahren oder den Tod
des Amtsinhabers. Das Amtsenthebungsverfahren hätte von der
verfassungsmäßigen Mehrheit des Parlaments initiiert werden müssen. Zur
Durchführung des Untersuchungsverfahrens müsste das Parlament dann ein
kompliziertes, aber juristisch festgelegtes Prozedere durchlaufen.(40) Das
war bei Janukowitsch aber nicht der Fall. Der vom Parlament genannte Grund,
dass er durch Verlassen des Landes seine Präsidentschaft verwirkt hätte, ist
in der Verfassung nicht vorgesehen. Was auch einer Logik nicht entbehrt. Was
hätte man machen sollen, wenn Janukowitsch am nächsten Tage in die Ukraine
zurückgekehrt wäre? Wäre der demokratisch gewählte Präsident seines Amtes
enthoben worden, weil er kurzzeitig verreist war? Die Frankfurter Allgemeine
Zeitung urteilte daher am Tag von Janukowitschs Flucht: „Solange
Janukowitsch nicht von selbst abtritt, kann der Westen die neue Lage in Kiew also
nicht anerkennen, auch wenn sich die Revolutionäre darauf berufen, die
Absetzung sei legal, da der Präsident abgetaucht sei.“(41) Die EU erkannte die neuen Verhältnisse noch
nicht einmal 24 Stunden nach der Abstimmung des Parlaments in Kiew an. Bemerkenswert
erscheint hier auch der Umstand – der dem Auswärtigen Amt kein Wort der
Erwähnung wert war – , dass das Parlament und die Abgeordneten unter dem
Druck bewaffneter und gewaltbereiter „Aktivisten“ stand. Noch einmal von
Westphalen: Es haben also offenbar ein Viertel der Abgeordnete ihre Stimme
gar nicht abgegeben […]. Ein Grund dafür könnte die Präsenz von bewaffneten
Aktivisten rund um das Parlamentshaus sein. Dort kam es vermutlich auch zu
Gewaltanwendung gegen Abgeordnete.“ Das kann
man auch im Bild sehen: http://www.sueddeutsche.de/politik/umbruch-in-der-ukraine-timoschenko-in-freiheit-janukowitsch-verlaesst-kiew-1.1895780-5
und http://www.sueddeutsche.de/politik/umbruch-in-der-ukraine-timoschenko-in-freiheit-janukowitsch-verlaesst-kiew-1.1895780-6
Damit erinnert diese Situation fatal an die Lage
der Abgeordneten des deutschen Reichstags, die am 24. März 1933 in der als
Tagungsort gewählten Krolloper über das Ermächtigungsgesetz „zur Behebung der
Not von Volk und Reich“ abstimmen sollten. Dieses Gesetz sollte die Regierung
von Adolf Hitler ermächtigen sollte, ohne Zustimmung des Reichstags und des
Reichsrats sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu
erlassen; es gilt als die Grundlage der nationalsozialistischen Diktatur. Wikipedia beschreibt die Szenerie um die und in der
Krolloper so: „Das Gebäude wurde von der SS abgesperrt,
die an diesem Tag erstmals in größerem Rahmen in Erscheinung trat. Im Inneren
standen lange SA-Kolonnen.
Als weitere Neuerung hing eine riesige Hakenkreuzfahne hinter dem Podium.“ An
der Abstimmung gar nicht mehr teilnehmen konnten die Abgeordneten der KPD,
deren Mandate bereits am 8. März annuliert worden waren. Viele von ihnen waren zum Zeitpunkt der Abstimmung
am 24. März nicht einmal mehr in Freiheit, sie waren bereits verhaftet und in
die kurz zuvor eingerichteten Konzentrationslager eingeliefert worden. Auch
das Fehlen eines Teils der Abgeordneten eine Parallele zu Kiew! Wie die SA am Tag der Abstimmung am 24. März in
den Reichstag marschiert, kann man hier sehen: http://www.ns-archiv.de/system/gesetze/1933/ermaechtigungsgesetz/faksimile/ermaechtigungsgesetz-sa.php. Und hier kann man sehen, wie sie zur
Einschüchterung der Abgeordneten an der Seite des Sitzungssaales stehen: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/ausstellungen/verfassung/tafel23. Und ausgerechnet das deutsche Auswärtige Amt
deckt den Mantel des Schweigens darüber, wenn sich ganz Ähnliches wiederholt.
Zusammengefasst: Die Absetzung von Janukowitsch brach die Regeln der
ukrainischen Verfassung, die Begleitumstände der Abstimmung im Parlament
ähneln fatal der Installierung der Diktatur von Adolf Hitler. Fazit: In der Ukraine möchte der „Westen“ (die
USA und ihre regionalen Verbündeten in EU und NATO) den ihm unbequemen
Präsidenten loswerden und unterstützt die „Revolutionäre“ im Land, heizt
durch seine Solidarität den Aufstand weiter an, erkennt nach der Vertreibung
des Präsidenten sofort die neuen Machthaber an und unterstützt sie, bzw. hat
sogar selbst die Fäden gezogen, um die ihm genehmen Leute ins Amt zu hieven
(man denke an Nuland und Janezjuk). Mit Billigung und Unterstützung des
Westens bombardieren die neuen Machthaber – als die engen Verbündeten /
Vasallen / Proxys des Westens – diejenigen, die sich dem Umsturz widersetzen.
Opfer, wie immer: über 90 % Zivilisten: Männer, die ihrer täglichen Arbeit
nachgehen, Alte, Frauen und Kinder. Im Jemen möchten der „Westen“ (hier die USA und
ihre regionalen verbündeten (Saudi-Arabien und die Golfstaaten) einen
willfährigen Präsidenten auf jeden Fall im Amt halten. Sie positionieren sich
gegen die „Revolutionäre“, die ihn vertrieben haben, und unterstützen den
vertriebenen Präsidenten weiterhin. Mit Billigung und massiver militärischer
Unterstützung der USA (und moralischer Unterstützung auch des übrigens
„Westens“, siehe oben zum deutschen Auswärtigen Amt) bombardieren die engen
Verbündeten / Vasallen / Proxys des Westens
(hier: die Saudis und ihre Koalition) diejenigen, die sich dem Umsturz
widersetzen. Opfer, wie immer: über 90 % Zivilisten: Männer, die ihrer
täglichen Arbeit nachgehen, Alte, Frauen und Kinder. Wie im Titel gesagt: Schlimmer kann Doppelmoral
nicht sein. Aber in der Politik des „Westens“ begegnen wir der Doppelmoral
andauernd. Wenn etwas für die sog. „westlichen Werte“
steht, dann das. Die „westlichen Werte“ werden ja immer dann bemüht, wenn es
um massive Eingriffe in anderen Ländern geht. Mit Menschenrechten, Humanismus
und allgemein gültigen menschlichen Werte hat das nie etwas zu tun, wenn von
„westlichen Werten“ die Rede ist. Die Durchsetzung der ominösen „westlichen
Werte“ endet oft tödlich – wie im Jemen und in der Ukraine zu besichtigen.
Die „westlichen Werte“ sind, in letzter Konsequenz, die Negation des
elementarsten Wertes, der alle menschlichen Kulturen eint und den Juden und
Christen in ihrem fünften Gebot so formuliert haben: Du sollst nicht töten. Jemen: http://poorworld.net/YemenWar.htm (der
erste Teil gepostet am 30.3.2015 unter https://www.freitag.de/autoren/dklose/ukraine-und-jemen-doppelmoral-vom-feinsten,
ergänzt am 24. 5. 2015) |